Telefon Im Trauerfall jederzeit für Sie da: 07821 / 2 54 54 oder 07822 / 78 72 744

Weiter denken

Eine Vorsorge für Ihre eigene Bestattung können Sie jederzeit durch einen Bestattungsvorsorgevertrag regeln. Neben der Finanzierung der Bestattung über eine Versicherung oder ein Treuhandkonto können Sie auch die Art der Bestattung (Feuer oder Erdbestattung etc.), die Kleidung, die Musik und viele weitere Details bereits im Voraus festlegen.

Eine solche Regelung gibt nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern garantiert auch den Hinterbliebenen, dass allen Wünschen des Verstorbenen entsprochen wird.

Die Willenserklärung über die gewünschte Form der Bestattung sollte nicht im Testament niedergeschrieben werden, da die Testamentsvollstreckung immer erst nach der Bestattung erfolgt.

Kontaktieren Sie uns. Wir informieren Sie gerne über alle verfügbaren Vorsorgeformen und stellen Ihnen Ihren persönlichen Vorsorgeplan zusammen.